Als Fachbegriff für ein behindertengerechtes Web wird der
englische Ausdruck Accessibility (deutsch:
Zugangsmöglichkeit / Barrierefreiheit) verwendet. Accessible
ist eine Internetseite, wenn sie auch behinderten Usern
eine uneingeschränkte Nutzung ermöglicht.
Im September 2001 hat die EU-Kommission
die W3C
/ WAI-Richtlinien
als Leitlinien für die Gestaltung von Internetseiten übernommen.
Ziel ist es, den 34 Millionen Behinderten im EU-Raum,
sowie der wachsenden Zahl an Senioren den Zugang zum Internet zu
erleichtern. Die Mitgliegstaaten der EU sowie
die europäischen Institutionen wollen diese Richtlinien zukünftig
berücksichtigen.
Die Accessibility Richtlinien umfassen insgesamt
65 Kriterien. Sie sollten nicht nur von öffentlichen Einrichtungen,
sondern auch von allen privaten und kommerziellen Anbietern von
Websites beachtet werden. Kein Anbieter kann
ein Interesse daran haben einen Teil seiner Zielgruppe auszuschließen.
Auch die wachsende Zahl von Benutzern mobiler Zugangsgeräte
wie PDAs oder Smartphones, profitiert von barrierefrei
gestalteten Seiten.
Priorität 1 (16 Kriterien).
Ein Entwickler von Web-Inhalten muss diese Prioritätsstufe
erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen
unmöglich sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen.
Die Erfüllung dieser Kriterien ist eine grundlegende Erfordernis,
damit bestimmte Gruppen Web-Dokumente verwenden können.
Priorität
2 (30 weitere Kriterien).
Ein Entwickler von Web-Inhalten sollte diese Prioritätsstufe
erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen
schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die
Erfüllung dieser Kriterien beseitigt signifikante Hindernisse
für den Zugriff auf Web-Dokumente.
Priorität
3 (19 weitere Kriterien).
Ein Entwickler von Web-Inhalten kann diese Prioritätsstufe
erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen
etwas schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen.
Die Erfüllung dieser Kriterien erleichtert den Zugriff auf
Web-Dokumente.