Websitenanbieter dürfen nicht anonym bleiben. Nach dem "Gesetz
über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen
Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ergänzt, sind seit dem 1. Januar 2002 sind folgende Angaben
erforderlich:
Anbieter, die Ihre Website zum Angebot von Dienstleistungen nutzen,
müssen die untenstehenden Informationen "leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000
Euro geahndet werden.
Im Impressum müssen daher aufgeführt
werden:
Immer angegeben werden müssen Name und Anschrift des Anbieters, bei juristischen
Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte.
Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen: Telefon
/ Fax / E-Mail-Adresse.
Wenn Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden, die der behördlichen
Zulassung bedürfen, müssen Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde gemacht werden, soweit der Unternehmer für
seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt.
Wenn zutreffend, Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist,
inklusive der Registernummer.
Falls der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des
Umsatzsteuergesetzes besitzt, ist die Angabe dieser Nummer verpflichtend.
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte
und Apotheker müssen zusätzlich folgende Angaben machen:
Die Kammer, der sie angehören,
Die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung
verliehen worden ist,
Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben über
deren Zugänglichkeit.
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