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Lexikon/Glossar

Für alle Wissensdurstigen ...

bietet das MelaByte-Lexikon ausführlich erläuterte Fachbegriffe und weiterführende Informationen.

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Impressum (Web-Impressum)

Websitenanbieter dürfen nicht anonym bleiben. Nach dem "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ergänzt, sind seit dem 1. Januar 2002 sind folgende Angaben erforderlich:

Anbieter, die Ihre Website zum Angebot von Dienstleistungen nutzen, müssen die untenstehenden Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Im Impressum müssen daher aufgeführt werden:

Immer angegeben werden müssen Name und Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte.

Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen: Telefon / Fax / E-Mail-Adresse.

Wenn Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden, die der behördlichen Zulassung bedürfen, müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt.

Wenn zutreffend, Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, inklusive der Registernummer.

Falls der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, ist die Angabe dieser Nummer verpflichtend.

Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte und Apotheker müssen zusätzlich folgende Angaben machen:

Die Kammer, der sie angehören,
Die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben über deren Zugänglichkeit.


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